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Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde 1994 beschlossen. Seit dem 01. April 1995 werden Leistungen für die häusliche Pflege hierüber finanziert.

Bis zum 31. Dezember 2016 gab es drei Pflegestufen, seit dem 01. Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade.

Die Einstufung in einen Pflegegrad und damit der Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung hat sich hierdurch verändert. Pflegebedürftig sind demnach Personen, „die gesundheitliche bedingte  Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe bedürfen.

In der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es seit Januar 2017 fünf Pflegegrade!

Erläuterungen und Leistungen

SACHLEISTUNG

Der Bezug von Sachleistung ist möglich, wenn sie die Pflege von einem zugelassenen Pflegedienst erbringen lassen.

Leistungen pro Pflegestufe:

Pflegegrad 1(Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen = 125,00 Euro)
Pflegegrad 2689,00 Euro
Pflegegrad 31298,00 Euro
Pflegegrad 41612,00 Euro
Pflegegrad 51995,00 Euro

GELDLEISTUNG

Wer sich durch seine Angehörigen oder eine andere Pflegeperson versorgen lassen kann und will, kann als Leistung das Pflegegeld beziehen. Es ist nicht als Bezahlung für die Pflegeperson gedacht, sondern vielmehr als Anerkennung oder Aufwandsentschädigung.
Deshalb sind die Leistungsbeträge deutlich niedriger als bei der Pflegesachleistung.

Pflegegeld

Pflegegrad 10,00 Euro
Pflegegrad 2316,00 Euro
Pflegegrad 3545,00 Euro
Pflegegrad 4728,00 Euro
Pflegegrad 5901,00 Euro

KOMBINATIONSLEISTUNG

Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden. In diesen Fällen ist eine prozentuale Verrechnung vorgesehen. Der Pflegegeldanspruch (von 100%) wird durch den Bezug von Sachleistungen prozentual reduziert.

Beispiel:
Frau Beispiel hat Pflegegrad 2 und vereinbart mit einem Pflegedienst einmal in der Woche eine Körperpflege und zweimal einen Einkauf. Der Pflegedienst stellt der Pflegekasse pro Monat 220,48 Euro in Rechnung, bei insgesamt möglichen 689,00 Euro Sachleistung, entspricht dies einen Prozentsatz von ca. 32 % der Sachleistung.
Folglich bleiben noch von 100 % Pflegegeld (= 316,00 Euro) abzüglich 32 % Sachleistung 68 % Pflegegeld übrig, was einem Betrag von 214,88 Euro Pflegegeld entspricht.