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Mit der neuen Pflegereform 2013 haben an Demenz erkrankte bzw. Pflegebedürftige mit einem erheblich allgemeinen Betreuungsbedarf sofern dieser von der Pflegekasse anerkannt ist, Anspruch
auf mehr Leistungen der Pflegekasse.
Dies Betrifft:
Auch ohne Pflegestufe hatten sie aufgrund der Anerkennung, bisher die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungsleistungen im Wert von 100 oder 200 Euro in Anspruch zu nehmen.
Weiter Leistungen, wie sie den Pflegebedürftigen der Pflegestufe 1 bis 3 zustehen, konnten diese Pflegebedürftigen (Pflegestufe 0) bisher nicht in Anspruch nehmen. Dies hat sich nun geändert, ab jetzt stehen Ihnen neben den Betreuungsleistungen auch Pflegegeld, Pflegesach- und Kombinationsleistung zur Verfügung.
Auch Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 und 2, mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten ein höheres Pflegegeld bzw. höhere Pflegesachleistung.
Leistungen im Überblick:
Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz der Pflegestufe 0
Pflegegeld 120,00 Euro
Pflegesachleistung 225,00 Euro
Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz der Pflegestufe 1
Pflegegeld 305,00 Euro
Pflegesachleistung 665,00 Euro
Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz der Pflegestufe 2
Pflegegeld 525,00 Euro
Pflegesachleistung 1250,00 Euro
Das waren jetzt viele Informationen!
Haben sie noch Fragen? Dann sprechen sie uns an. Wir helfen gerne weiter.