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Pflegeversicherungsleistung bei Demenz und eingeschränkter Alltagskompetenz

Leistungen bei Demenz bzw. bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

Mit der neuen Pflegereform 2013 haben  an Demenz erkrankte bzw. Pflegebedürftige mit einem erheblich allgemeinen Betreuungsbedarf sofern dieser von der Pflegekasse anerkannt ist, Anspruch
auf mehr Leistungen der Pflegekasse.

Dies Betrifft:

  • anerkannte Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltags-Kompetenz der Pflegestufe 0
  • Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz der Pflegestufe 1 und 2
  • Pflegebedürftige der Pflegestufe 0

Auch ohne Pflegestufe hatten sie aufgrund der Anerkennung, bisher die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungsleistungen im Wert von 100 oder 200 Euro in Anspruch zu nehmen.

Weiter Leistungen, wie sie den Pflegebedürftigen der Pflegestufe 1 bis 3 zustehen, konnten diese Pflegebedürftigen (Pflegestufe 0) bisher nicht in Anspruch nehmen. Dies hat sich nun geändert, ab jetzt stehen Ihnen neben den Betreuungsleistungen auch Pflegegeld, Pflegesach- und Kombinationsleistung zur Verfügung.

Auch Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 und 2, mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten ein höheres Pflegegeld bzw. höhere Pflegesachleistung.

Leistungen im Überblick:

Pflegebedürftige  mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz  der Pflegestufe 0

Pflegegeld                     120,00 Euro

Pflegesachleistung      225,00 Euro

Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz der Pflegestufe 1

Pflegegeld                     305,00 Euro

Pflegesachleistung      665,00  Euro

Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz der Pflegestufe 2

Pflegegeld                     525,00 Euro

Pflegesachleistung     1250,00 Euro

Das waren jetzt viele Informationen!
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