Hausnotruf

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Fon 07162 - 42 35 3
Fax 07162 - 46 19 14

E-Mail: daheim@re-ke.de

Verhinderungspflege

Wenn die bisherige Pflegeperson wegen Krankheit, Kuraufenthalt oder Urlaub, die Pflege nicht ausüben kann, treten die Pflegekassen mit der Verhinderungspflege ein.

Sie haben einen Anspruch von bis zu vier Wochen (28 Tage) je Kalenderjahr. Außerdem haben sie die Möglichkeit, die Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch zu nehmen, dann ist die Verhinderungspflege auch bis zu Sechs Wochen pro Kalenderjahr möglich.
Für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegeversicherung, ab Pflegegrad 2 die Kosten von 1612,00 Euro pro Kalenderjahr.

So wird es dem Pflegebedürftigen ermöglicht in seiner gewohnten häuslichen Umgebung zu bleiben.

Und so funktioniert das:
Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist, das sie mindestens sechs Monate Pflegebedürftig sind.

Für die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt werden.